Unser Aufgabengebiet umfasst die Prävention, Diagnostik, Beratung und Therapie von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Atem-, Hör-, Schluck- und Kommunikationsstörungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Die sprachtherapeutische Behandlung erfolgt nach ärztlicher Verordnung durch Allgemeinmediziner, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen, Internisten, Zahnärzte, Kieferorthopäden oder Neurologen auf Kassen- oder Privatrezept.
Wenn der Arzt die medizinische Notwendigkeit einer sprachtherapeutischen Behandlung festgestellt hat, stellt er eine Heilmittelverordnung aus, in die er die medizinische Diagnose, die Anzahl und die Dauer der einzelnen Therapiestunden einträgt.
In der Regel erfolgt die Kostenübernahme dann durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 17.Lebensjahr ist die Behandlung zuzahlungsfrei.
Für gesetzlich versicherte Erwachsene besteht seit 2004 eine gesetzliche Zuzahlungspflicht. Sie müssen pro Rezept eine Rezeptgebühr von 10 Euro entrichten sowie 10% Eigenanteil an den Kosten übernehmen. Patienten mit chronischen Krankheiten haben jedoch die Möglichkeit bei ihrer Krankenkasse jeweils für ein Jahr eine Zuzahlungsbefreiung zu beantragen.
BEHANDLUNG
Die sprachtherapeutische Behandlung beginnt zunächst mit einem Erstgespräch, der Aufnahme der Anamnesedaten, einer ausführlichen sprachtherapeutischen Diagnostik sowie der Beratung des Patienten und ggf. seiner Angehörigen. Diese umfangreiche Befunderhebung bildet die Basis für die nachfolgende, individuell auf die Bedürfnisse des Patienten angepasste Therapie.
Grundlage unserer sprachtherapeutischen Förderung ist ein ganzheitliches Therapiekonzept, welches Sprache in einem Gesamtzusammenhang mit Bewegung, Wahrnehmung, Emotion, Kognition und sozialen Beziehungen sieht. Demzufolge werden im Sinne einer ganzheitlichen Sprachtherapie die gesamte Persönlichkeit des Patienten, sein individueller Entwicklungsstand mit seinen sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten sowie sein soziales Umfeld bei der Therapiegestaltung berücksichtigt und mit einbezogen.
Die sprachtherapeutische Behandlung erfolgt nach ärztlicher Verordnung durch Allgemeinmediziner, Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen, Internisten, Zahnärzte, Kieferorthopäden oder Neurologen auf Kassen- oder Privatrezept.
Wenn der Arzt die medizinische Notwendigkeit einer sprachtherapeutischen Behandlung festgestellt hat, stellt er eine Heilmittelverordnung aus, in die er die medizinische Diagnose, die Anzahl und die Dauer der einzelnen Therapiestunden einträgt.
In der Regel erfolgt die Kostenübernahme dann durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 17.Lebensjahr ist die Behandlung zuzahlungsfrei.
Für gesetzlich versicherte Erwachsene besteht seit 2004 eine gesetzliche Zuzahlungspflicht. Sie müssen pro Rezept eine Rezeptgebühr von 10 Euro entrichten sowie 10% Eigenanteil an den Kosten übernehmen. Patienten mit chronischen Krankheiten haben jedoch die Möglichkeit bei ihrer Krankenkasse jeweils für ein Jahr eine Zuzahlungsbefreiung zu beantragen.
BEHANDLUNG
Die sprachtherapeutische Behandlung beginnt zunächst mit einem Erstgespräch, der Aufnahme der Anamnesedaten, einer ausführlichen sprachtherapeutischen Diagnostik sowie der Beratung des Patienten und ggf. seiner Angehörigen. Diese umfangreiche Befunderhebung bildet die Basis für die nachfolgende, individuell auf die Bedürfnisse des Patienten angepasste Therapie.
Grundlage unserer sprachtherapeutischen Förderung ist ein ganzheitliches Therapiekonzept, welches Sprache in einem Gesamtzusammenhang mit Bewegung, Wahrnehmung, Emotion, Kognition und sozialen Beziehungen sieht. Demzufolge werden im Sinne einer ganzheitlichen Sprachtherapie die gesamte Persönlichkeit des Patienten, sein individueller Entwicklungsstand mit seinen sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten sowie sein soziales Umfeld bei der Therapiegestaltung berücksichtigt und mit einbezogen.
Die Termine werden nach telefonischer Vereinbarung vergeben. Sie können uns dazu gerne unter der folgenden Telefonnummer anrufen:
SO FINDEN SIE DIE PRAXIS
Die Praxis liegt verkehrsgünstig und zentral in der Südstadt Hannovers. Sie befindet sich in der 1. Etage des Ärztehauses Mendelssohnstraße 26 und ist bei Bedarf bequem mit einem Fahrstuhl erreichbar. In unmittelbarer Nähe befinden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, diverse Ärzte, therapeutische Einrichtungen sowie eine Apotheke. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie die Praxis mit den U-Bahn-Linien 1 , 2 und 8 (Haltestelle Altenbekener Damm) sowie den Buslinien 121 und 370 (Haltestellen Altenbekener Damm oder An der Tiefenriede).
Hier können Sie via Google Maps einen
> Umgebungsplan anzeigen lassen oder Ihre Anreise mit dem integrierten Routenplaner planen.
KONTAKTDATEN
Praxis für Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie
Dipl.-Pädagogin Stefanie Dickhaut
Akademische Sprachtherapeutin
Mendelssohnstraße 26 (Ärztehaus)
30173 Hannover - Südstadt
Tel.: 0511 - 940 333 36
E-Mail: info@sprachtherapie-suedstadt.de
SO FINDEN SIE DIE PRAXIS
Die Praxis liegt verkehrsgünstig und zentral in der Südstadt Hannovers. Sie befindet sich in der 1. Etage des Ärztehauses Mendelssohnstraße 26 und ist bei Bedarf bequem mit einem Fahrstuhl erreichbar. In unmittelbarer Nähe befinden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, diverse Ärzte, therapeutische Einrichtungen sowie eine Apotheke. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie die Praxis mit den U-Bahn-Linien 1 , 2 und 8 (Haltestelle Altenbekener Damm) sowie den Buslinien 121 und 370 (Haltestellen Altenbekener Damm oder An der Tiefenriede).
Hier können Sie via Google Maps einen
> Umgebungsplan anzeigen lassen oder Ihre Anreise mit dem integrierten Routenplaner planen.
KONTAKTDATEN
Praxis für Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie
Dipl.-Pädagogin Stefanie Dickhaut
Akademische Sprachtherapeutin
Mendelssohnstraße 26 (Ärztehaus)
30173 Hannover - Südstadt
Tel.: 0511 - 940 333 36
E-Mail: info@sprachtherapie-suedstadt.de